Tipps & Erläuterungen zum Thema Reiserecht
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► Reisetipps

  • Planen Sie Ihre Reise gründlich, bereiten Sie sich auf das Gespräch im Reisebüro oder Ihre Online-Buchung gut vor! Beachten Sie, wie andere Urlauber - bei aller berechtigter Kritik an vollständiger Objektivität - über Ihr gewünschtes Hotel u.a. geurteilt haben:

holidaycheck.de    hotelkritiken.de    trivago.de    votello.de    zoover.de 

Es hat sich herausgestellt, dass es auf diesen Websites viele manipulierte Bewertungen gibt. Vergleichen Sie daher das jeweilige Hotel / Schiff usw. auf verschiedenen Bewertungsportalen. Und seien Sie misstrauisch bei perfekten Bewertungen. 


  • Teilen Sie Ihrem Reisebüro genau mit, wenn und welche Sonderwünsche Sie bezüglich der Reise haben, halten Sie dies schriftlich fest!

  • Überprüfen Sie sofort die Ihnen ausgehändigten Reiseunterlagen (Tickets, Reisebestätigung, Reservierungen usw.)! 

  • Denken Sie rechtzeitig an Pass- und Visabestimmungen sowie vorgeschriebene Impfungen! 

  • Falls während der Reise Mängel auftreten, so teilen Sie diese sofort dem Reiseleiter (= Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort) - oder, wenn dieser nur wenige Sprechzeiten in der Woche hat, dem Reiseveranstalter in Deutschland mit (Adresse mit Telefonnummer / Telefaxnummer / E-Mail-Adresse ist meist den Reiseunterlagen zu entnehmen) und verlangen Sie umgehende Abhilfe!
     
    Achtung: Hotelmanager, Flugpersonal oder Animateure sind hier nicht der richtige Ansprechpartner! 

  • Lassen Sie sich eine vom Reiseleiter unterschriebene Reklamation bzw. Beschwerde aushändigen (in der Regel gibt es hier Formblätter des jeweiligen Veranstalters)! 

  • Dokumentieren Sie den/die aufgetretenen Mangel/Mängel mit Photos, Videofilm(en) und Adressen von Zeugen! 

  • Wird keine Abhilfe geleistet, kann ein Anspruch auf Minderung des Reisepreises oder auf Schadensersatz bestehen. Eine vorzeitige Abreise oder der Umzug in ein anderes Hotel (auf eigene Faust) sind nur bei erheblichen Mängeln berechtigt!

  • Innerhalb eines Monats nach dem Ende der Reise (sogenannte Ausschlussfrist) muss die Reisebeschwerde gegenüber dem Reiseveranstalter (nicht: Reisebüro) angezeigt werden!

    Achtung: Maßgebend für das Ende der Reise ist der Tag, der in Ihren Reiseunterlagen als Rückreisetag festgelegt ist. Beispiel: Ende der Reise am 12. Oktober 2011 - Ausschlußfrist endet am 12. November 2011, 24.00 Uhr, bei Sonn- und Feiertagen ein Tag später.

  • In diesem Beschwerde-Schreiben müssen alle Mängel genau bezeichnet und erläutert werden, außerdem muss eine bestimmte Forderung (z. B. teilweise Rückerstattung des Reisepreises; eine genaue Bezifferung ist indes nicht unbedingt notwendig) geltend gemacht werden. Einschreiben mit Rückschein verwenden.

Bild Rettet den Regenwald e.V.


  • Achtung bei Gruppenreisen: Entweder reklamieren alle Mitreisenden separat. Oder aber, wenn einer von mehreren erwachsenen Reisenden für eine ganze Gruppe schreibt, sollten der Beschwerde von den übrigen Mitreisenden Vollmachten und/oder Abtretungserklärungen beigefügt werden. Eltern sollten ausdrücklich auch im Namen der Kinder reklamieren.

  • Achtung: Während der Bearbeitung Ihres Schreibens durch den Reiseveranstalter (nicht des Reisevermittlers!) läuft die Verjährungsfrist nicht weiter. Erst nach der 1. Zurückweisung wird die Frist wieder in Gang gesetzt. 

  • Wenn Sie sich Ihrer Sache unsicher sind: Wenden Sie sich bitte an einen kompetenten Rechtsanwalt (http://anwaltauskunft.de - bei Rechtsgebiet Reiserecht eingeben; in der Datenbank der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht nachsehen: http://anwaltsdatenbank.dgfr.de) oder an die Verbraucherberatung.

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